Vergütungsbericht
Der Vergütungsbericht beschreibt die Grundzüge des Vergütungssystems von Vorstand und Aufsichtsrat der HUGO BOSS AG. Zudem werden die Struktur, Zusammensetzung sowie die Höhe der Vergütungskomponenten erläutert. Der Bericht richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 und beinhaltet Angaben nach den Erfordernissen des Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) 17, des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) sowie der International Financial Reporting Standards (IFRS). Die quantitativen Angaben nach IAS 24 sind im Konzernanhang enthalten.
Vergütung des Vorstands
Entscheidungen über die Vergütung von Vorstandsmitgliedern (einschließlich früherer Mitglieder des Vorstands sowie von Hinterbliebenen von Vorstandsmitgliedern) sind ebenso wie die regelmäßige Beratung und Überprüfung des Vergütungssystems Sache des Aufsichtsratsplenums, sollen jedoch durch die Erarbeitung von Vorschlägen vom Personalausschuss vorbereitet werden. Die vom Aufsichtsrat und vom Personalausschuss im Berichtsjahr behandelten Personalangelegenheiten und Vergütungsthemen werden im Bericht des Aufsichtsrats erläutert. Bericht des Aufsichtsrats
Die Vergütungsstruktur ist durch die Berücksichtigung von Vergütungskomponenten mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage auch auf die nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat unter Einbeziehung von etwaigen Konzernbezügen auf der Grundlage einer Leistungsbeurteilung festgelegt. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt. Der Aufsichtsrat kann nach seinem pflichtgemäßen Ermessen bei außerordentlichen Leistungen oder Erfolgen eines Vorstandsmitglieds über Sonderleistungen entscheiden.
Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand
Das seit dem 1. Januar 2016 geltende Vergütungssystem richtet die Vergütung des Vorstands durch entsprechende Zielsetzungen im Bereich der langfristigen variablen Vergütung noch stärker als zuvor am nachhaltigen Wachstum des Unternehmens aus. Gleichzeitig sind der Umsatz, das EBITDA vor Sondereffekten und das Trade Net Working Capital Zielkomponenten der kurzfristigen variablen Vergütung, um besser auf kurzfristige Entwicklungen reagieren zu können. Ebenso wurde bei der Gestaltung Wert darauf gelegt, dass überdurchschnittliche Leistungen umfassender honoriert werden, im Fall von unterdurchschnittlichen Leistungen aber schneller als bislang keine variable Vergütung zur Auszahlung kommt.
Die Vergütungsstruktur sieht seit dem 1. Januar 2016 als Kernbestandteile neben erfolgsunabhängigen (fixen) Vergütungskomponenten erfolgsabhängige (variable) Vergütungskomponenten in Form eines Short-Term-Incentive-Programms (STI) sowie eines Long-Term-Incentive-Programms (LTI) vor. Dabei beträgt der durchschnittliche Anteil der fixen Vergütungsbestandteile an der gesamten Zielvergütung 35 %, der durchschnittliche Anteil der Vergütung aus dem STI 26 % und der Anteil der Vergütung aus dem LTI 39 %, wobei für diese Angaben beim STI und beim LTI jeweils von einer Zielerreichung von 100 % ausgegangen wird.
Erfolgsunabhängige (fixe) Vergütungskomponenten
Die fixen Vergütungsbestandteile umfassen eine feste Grundvergütung, Nebenleistungen und einen Beitrag zur Altersversorgung. Die feste Grundvergütung wird monatlich als Gehalt ausgezahlt. Zudem erhalten die Mitglieder des Vorstands Nebenleistungen in geringem Umfang, die sie, soweit ihnen aus der privaten Nutzung ein geldwerter Vorteil erwächst, jeweils nach den geltenden steuerlichen Regelungen individuell versteuern. Die Nebenleistungen umfassen im Wesentlichen die private Nutzung des Dienstwagens, Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungen, den Abschluss von und Beiträge zu Unfall- und D&O-Versicherungen sowie in geringem Umfang sonstige zur Erfüllung der Vorstandsaufgaben zweckmäßige Ausstattungen und Leistungen. Der Selbstbehalt der D&O-Versicherung entspricht gemäß § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG einer Höhe von 10 % des jeweiligen Schadens, beträgt jedoch maximal das Eineinhalbfache der festen jährlichen Vergütung.
Erfolgsabhängige (variable) Vergütungskomponenten
Kurzfristige variable Vergütung – Short-Term-Incentive-Programm (STI)
Als kurzfristige erfolgsabhängige Vergütungskomponente knüpft das STI an die Entwicklung bestimmter quantitativer Zielgrößen an. In Übereinstimmung mit dem Steuerungssystem des Konzerns hat der Aufsichtsrat folgende Kennzahlen als Zielgrößen bestimmt:
- Umsatz (die im Konzernabschluss ausgewiesenen Umsatzerlöse unter Verwendung der im Budget zugrunde gelegten Wechselkurse)
- EBITDA vor Sondereffekten (Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Sondereffekten)
- Trade Net Working Capital (Summe von Roh- und Fertigwaren sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) Unternehmenssteuerung
Die Ziele für Umsatz und Trade Net Working Capital werden mit jeweils 25 % gewichtet. Das EBITDA vor Sondereffekten fließt mit einer Gewichtung von 50 % in die Zielerreichung des STI ein.
Für den Jahresbonus eines Geschäftsjahres werden die zu erreichenden Ziele zu Beginn des Geschäftsjahres bis spätestens 31. März in einer Zielvereinbarung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat festgelegt. Sämtliche Ziele können für das jeweilige Geschäftsjahr im Rahmen der Zielvereinbarung durch andere Unternehmensziele ersetzt oder in ihrer Gewichtung anders angesetzt werden. So kann nach Abschluss einer Leistungsperiode und bei Beginn der nächsten Leistungsperiode auf kurzfristige Entwicklungen reagiert werden. Der Aufsichtsrat hat damit die Möglichkeit, die Vergütung des Vorstands regelmäßig so auszurichten, dass sie sich unmittelbar an der Strategie des Unternehmens und dem Erfolg ihrer Umsetzung orientiert. Dabei soll zwischen Vorstand und Aufsichtsrat Einvernehmen über die Ziele und ihre Gewichtung erzielt werden. Nur wenn dies nicht gelingt, entscheidet der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen.
Werden die vereinbarten Ziele im Durchschnitt vollständig erreicht, bekommt das jeweilige Vorstandsmitglied den vertraglich bestimmten Betrag zu 100 % ausgezahlt. Zielerreichungen, die über dem für das einzelne Ziel vereinbarten Maximalziel von 150 % bzw. unter dem Minimalziel von 75 % liegen, werden für die Durchschnittsberechnung nicht berücksichtigt. Erreicht die durchschnittliche Zielerreichung 150 % oder mehr, wird ein Höchstbetrag (Cap) von 150 % ausgezahlt. Liegt der durchschnittliche Grad der Zielerreichung dagegen unterhalb von 75 %, wird kein Jahresbonus ausgezahlt. Zwischen dem Mindestziel und dem Maximalziel wird die Zielerreichung jeweils durch lineare Interpolation ermittelt. Der Jahresbonus ist innerhalb einer Woche nach Billigung des Konzernabschlusses für das jeweilige Geschäftsjahr durch den Aufsichtsrat zur Auszahlung fällig.
Im Falle der 100%igen Zielerreichung für das STI 2017 käme ein Betrag von insgesamt 1.502 TEUR zur Auszahlung (Mark Langer 650 TEUR, Bernd Hake 400 TEUR, Yves Müller 33 TEUR (zeitanteilig) und Ingo Wilts 419 TEUR).
Der Grad der Zielerreichung für die einzelnen Zielkomponenten für das Geschäftsjahr 2017 ist in der nachstehenden Tabelle zusammengefasst.
Zielkomponente |
Zielgewichtung |
Zielerreichung 2017 |
||
Umsatz |
25 % |
110 % |
||
EBITDA |
50 % |
100 % |
||
Trade Net Working Capital |
25 % |
133 % |
||
Summe |
100 % |
111 % |
Für das Geschäftsjahr 2017 liegt der durchschnittliche Grad der Zielerreichung bei 111 % und damit über dem Minimalziel von 75 %. Somit erfolgt eine Auszahlung des Jahresbonus in Höhe von 1.664 TEUR (Mark Langer 720 TEUR, Bernd Hake 443 TEUR, Yves Müller 37 TEUR (zeitanteilig) und Ingo Wilts 464 TEUR).
Langfristige variable Vergütung – Long-Term-Incentive-Programm (LTI)
Das LTI-Programm sieht vor, dass die Vorstandsmitglieder bei Planbeginn bzw. bei Beginn ihrer Tätigkeit eine definierte Anzahl („Initial Grant“) von virtuellen Aktien („Tranchen“) erhalten. Der Initial Grant bestimmt sich nach der Höhe eines in dem jeweiligen Anstellungsvertrag oder durch Zusatzvereinbarung festgelegten Betrags („LTI-Budget“). Das LTI-Budget soll ungefähr dem festen jährlichen Grundgehalt entsprechen. Der Initial Grant errechnet sich, indem das LTI-Budget durch den Aktienkurs der letzten drei Monate vor dem Zeitpunkt der Gewährung des Initial Grant dividiert wird. Jede Tranche hat eine dreijährige Performancelaufzeit. An den Ablauf der Performancelaufzeit einer Tranche schließt sich eine einjährige Wartezeit an. Nach Ablauf der Performancelaufzeit wird die endgültige Anzahl der virtuellen Aktien („Final Grant“) in Abhängigkeit vom Erreichen bestimmter Zielkomponenten ermittelt. Der endgültige Auszahlungsanspruch ergibt sich aus der Multiplikation des Final Grant mit dem Aktienkurs der Gesellschaft während der letzten drei Monate der Wartezeit.
Als Zielkomponenten für die Tranche 2016 bis 2018 und die Tranche 2017 bis 2019 hat der Aufsichtsrat die nachfolgenden Zielkomponenten festgelegt:
- Aktienrendite der HUGO BOSS Aktie im Vergleich zum MSCI World Textiles, Apparel & Luxury Goods Performance Index (Relative Total Shareholder Return (RTSR))
- Kapitalverzinsung (Return on Capital Employed (ROCE))
- Mitarbeiterzufriedenheit
- Leistung des Unternehmens im Bereich der Nachhaltigkeit
Die Zielkomponente Relative Total Shareholder Return bemisst sich an der Wertsteigerung des Unternehmens, bestehend aus Aktienkursentwicklung und fiktiv reinvestierten Dividenden, im Vergleich zum MSCI World Textiles, Apparel & Luxury Goods Performance Index. Die Kapitalverzinsung stellt auf die Entwicklung der Rentabilitätskennzahl ROCE (Return on Capital Employed) im Vergleich zum Budget ab. Der Grad der Mitarbeiterzufriedenheit wird im Rahmen einer jährlich durch ein unabhängiges Institut durchgeführten Mitarbeiterbefragung am „Employee Trust Index“ gemessen und mit den Top-100-Unternehmen verglichen. Die Nachhaltigkeitsleistung ermittelt sich durch das Abschneiden des Unternehmens im Dow Jones Sustainability Assessment, in dem die Nachhaltigkeitsleistung von börsennotierten Unternehmen durch einen Indexanbieter beurteilt wird. Auf der Grundlage dieser Beurteilung wird die Zusammensetzung der Dow Jones Sustainability Indizes (DJSI) definiert. Die Ziele für die Performancekriterien RTSR und ROCE fließen zu jeweils einem Drittel, die Ziele für Mitarbeiterzufriedenheit und Nachhaltigkeit zu jeweils einem Sechstel in das LTI-Programm ein.
Für jede Zielkomponente werden bestimmte Ziel-, Mindest- und Maximalwerte festgelegt, die für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs herangezogen werden. Die Ziele werden spätestens zum 31. März des ersten Jahres der Performancelaufzeit in einer Zielvereinbarung zwischen dem Vorstand und dem Aufsichtsrat festgelegt. Dabei soll zwischen Vorstand und Aufsichtsrat Einvernehmen erzielt werden. Nur wenn dies nicht gelingt, entscheidet der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen.
Für Zwecke der Berechnung des Final Grant wird für jede Zielkomponente nur eine Zielerreichung von jeweils mindestens 50 % und höchstens 200 % berücksichtigt. An den Ablauf der Performancelaufzeit schließt sich eine einjährige Wartezeit an. Der Auszahlungsanspruch richtet sich nach dem Aktienkurs der Gesellschaft während der letzten drei Monate der Wartezeit und ist in seiner Höhe für jedes Vorstandsmitglied auf 250 % des individuellen LTI-Budgets beschränkt (Cap). Unter bestimmten Umständen (insbesondere bei Beendigung der Anstellungsverträge aus wichtigem Grund oder bei Niederlegung des Vorstandsmandats vor Ablauf der Laufzeit einer Tranche) können Ansprüche der Vorstandsmitglieder aus dem LTI-Programm verfallen.
Das individuelle LTI-Budget bezogen auf das Geschäftsjahr 2016 beträgt für Mark Langer 850 TEUR, für Bernd Hake 458 TEUR sowie für Ingo Wilts 206 TEUR. Das LTI-Budget der Herren Hake und Wilts ermittelt sich auf Basis des Beginns ihrer Vorstandstätigkeit im Jahr 2016 zeitanteilig.
Das individuelle LTI-Budget bezogen auf das Geschäftsjahr 2017 beträgt für Mark Langer 900 TEUR, für Bernd Hake 592 TEUR, für Yves Müller 54 TEUR und für Ingo Wilts 564 TEUR. Bei Yves Müller ermittelt sich das LTI-Budget zeitanteilig ab Beginn der Vorstandstätigkeit in 2017.
|
Mark Langer1 Vorstandsvorsitzender |
Bernd Hake |
Yves Müller |
Ingo Wilts |
Summe |
|||||||
|
2017 – 2019 |
2017 – 2019 |
2017 – 2019 |
2017 – 2019 |
|
|||||||
|
||||||||||||
Beizulegende Zeitwerte des Performance-Share-Plans zum Zeitpunkt der Gewährung (in TEUR) |
876 |
576 |
49 |
549 |
2.050 |
|||||||
Anzahl virtueller Aktien zum Gewährungszeitpunkt |
16.207 |
10.655 |
742 |
10.167 |
37.771 |
|||||||
Aufwand aktienbasierte Vergütung LTI 2017-2019 (in TEUR) |
256 |
168 |
1 |
161 |
586 |
|||||||
Aufwand aktienbasierte Vergütung LTI 2016-2018 (in TEUR) |
159 |
97 |
0 |
62 |
318 |
|||||||
Gesamtaufwand aktienbasierte Vergütung (in TEUR) |
415 |
265 |
1 |
223 |
904 |
|
Mark Langer1 Vorstandsvorsitzender |
Bernd Hake |
Yves Müller |
Ingo Wilts |
Summe |
|||||||
|
2016 – 2018 |
2016 – 2018 |
2016 – 2018 |
2016 – 2018 |
|
|||||||
|
||||||||||||
Beizulegende Zeitwerte des Performance-Share-Plans zum Zeitpunkt der Gewährung (in TEUR) |
667 |
233 |
– |
160 |
1.061 |
|||||||
Anzahl virtueller Aktien zum Gewährungszeitpunkt |
10.623 |
6.475 |
– |
3.900 |
20.998 |
|||||||
Gesamtaufwand aktienbasierte Vergütung (in TEUR) |
110 |
64 |
– |
19 |
193 |
Mehrjahresbonus
Für den Vorsitzenden des Vorstands, Mark Langer, ist ferner der Mehrjahresbonus für das Geschäftsjahr 2015 noch nicht abgerechnet. Bei dem Mehrjahresbonus 2015-2017, handelte es sich um die frühere langfristige variable Vergütung nach dem bis zum Ende des Geschäftsjahres 2015 geltenden Vergütungssystem. Der Mehrjahresbonus beruhte auf einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage und bemaß sich an der Entwicklung der für einen Dreijahreszeitraum festgelegten quantitativen Zielgrößen. Die quantitativen Zielgrößen waren auf die Wertsteigerung des Unternehmens ausgerichtet und orientierten sich an der Entwicklung der beiden Steuerungskennzahlen Umsatz und EBITDA vor Sondereffekten über einen Zeitraum von drei Jahren. Dabei flossen das EBITDA vor Sondereffekten mit 75 % und der Umsatz mit einer Gewichtung von 25 % in die Ermittlung des Mehrjahresbonus ein. Die Höhe der variablen Vergütung für ein Geschäftsjahr war abhängig von der Erfüllung der im Vorfeld für den Dreijahreszeitraum definierten Zielgrößen für die Kennzahlen Umsatz und EBITDA vor Sondereffekten. Für den Dreijahreszeitraum waren Zielwerte sowie Maximal- und Minimalziele für die beiden Ergebniskennzahlen für jedes der drei Geschäftsjahre definiert. Der Grad der Zielerreichung wurde für jedes der drei Geschäftsjahre einzeln ermittelt. Der gewichtete Durchschnitt der jährlichen Zielerreichung der drei Geschäftsjahre war maßgeblich für den Auszahlungsbetrag. Bei vollständiger Zielerreichung erfolgt die Auszahlung des für jedes Vorstandsmitglied vertraglich bestimmten Betrages zu 100 %. Der Höchstbetrag von 150 % des Ziel-Mehrjahresbonus kommt zur Auszahlung, wenn die festgelegten Maximalziele erreicht oder überschritten wurden. Bei Erreichen oder Unterschreiten der festgelegten Minimalziele erfolgt keine Auszahlung des Mehrjahresbonus.
Abschlagszahlungen auf den erwarteten Ziel-Mehrjahresbonus erfolgten innerhalb einer Woche nach Billigung des Konzernabschlusses für das erste Geschäftsjahr des Dreijahreszeitraums. Die Ermittlung der tatsächlichen Zielerreichung für den Mehrjahresbonus erfolgte mit Ablauf des dritten Geschäftsjahres. Übersteigt der auf Basis der tatsächlichen Zielerreichung ermittelte Betrag des Mehrjahresbonus den Abschlagsbetrag, so erhält das Vorstandsmitglied die Differenz innerhalb einer Woche nach Billigung des Konzernabschlusses für das dritte Geschäftsjahr. Sofern die erhaltenen Abschlagszahlungen den erdienten Mehrjahresbonus für den Dreijahreszeitraum übersteigen, ist die Differenz vom Vorstandsmitglied innerhalb einer Woche nach Billigung des Konzernabschlusses für das dritte Geschäftsjahr an die HUGO BOSS AG zurückzuzahlen.
Für den Mehrjahresbonus für das Geschäftsjahr 2015 ergab sich für den Dreijahreszeitraum 2015-2017 ein Zielerreichungsgrad von 3,45 % für das EBITDA vor Sondereffekten sowie 4,18 % für den Umsatz. Somit ergibt sich ein in der Gesamtvergütung des Geschäftsjahres 2017 enthaltener Auszahlungsbetrag von 46 TEUR, der sich auf Basis der kumulierten Zielerreichung von 7,63 % ermittelt.
Alters- und Hinterbliebenenversorgung
Alle aktiven Mitglieder des Vorstands haben einzelvertraglich geregelte Pensionszusagen erhalten, deren Höhe sich in Abhängigkeit von der Dauer der Vorstandsbestellung als Prozentsatz der vertraglich vereinbarten rentenfähigen Bezüge bemisst. Als Basis für die Ermittlung der pensionsfähigen Bezüge ist das Grundgehalt gemäß Anstellungsvertrag definiert.
Für den Vorstandsvorsitzenden Mark Langer ist dies in Form einer leistungsorientierten Zusage erfolgt.
Den ab dem Geschäftsjahr 2016 bestellten Vorständen wurden beitragsorientierte Pensionszusagen gewährt. Diese Form der Pensionszusage findet auch bei zukünftigen Neuberufungen in den Vorstand Anwendung.
Bei der Konzeption der beitragsorientierten Versorgungsregelung für die neuen Vorstandsmitglieder wurde der Aufsichtsrat durch einen unabhängigen Vergütungsexperten begleitet.
Beitragsorientierte Pensionszusagen
Für ab dem Geschäftsjahr 2016 berufene Vorstandsmitglieder zahlt HUGO BOSS jährlich einen Versorgungsbeitrag in einen auf das Leben des Vorstandsmitglieds abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungsvertrag ein. Der Beitrag entspricht 40 % der pensionsfähigen Bezüge, deren Ermittlungsbasis das Grundgehalt gemäß Anstellungsvertrag ist.
Die Höhe der Altersleistung entspricht dabei dem über die individuelle Rückdeckungsversicherung angesparten Betrag. Dieser ergibt sich aus den gesamten jährlich abgeführten Versorgungsbeträgen zuzüglich einer jährlichen Verzinsung in Abhängigkeit vom jeweiligen Versicherungstarif. Ein Anspruch auf Altersleistung entsteht mit oder nach Vollendung einer festen Altersgrenze von 65 Jahren oder für den Fall, dass das Vorstandsmitglied vor Erreichen der Altersgrenze aufgrund Krankheit oder Unfall dauernd arbeitsunfähig geworden ist und aus dem Unternehmen ausscheidet. Im Todesfall des Vorstandsmitglieds haben dessen Ehegatte bzw. sein nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingetragener Lebenspartner und die Waisen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.
Scheidet das Vorstandsmitglied vor Eintritt des Pensionsfalls aus dem Unternehmen aus, bleiben die Anwartschaften auf Versorgungsleistungen bei einer versorgungsfähigen Dienstzeit von mehr als drei Jahren erhalten. Die Höhe der Anwartschaften entspricht bei Ausscheiden vor Erreichen der festen Altersgrenze den Leistungen aus der zum Zeitpunkt des Ausscheidens beitragsfrei gestellten Rückdeckungsversicherung.
Laufende Rentenzahlungen werden jährlich um mindestens 1 % angepasst.
Leistungsorientierte Pensionszusagen für den Vorstandsvorsitzenden Mark Langer
Für den Vorstandsvorsitzenden Mark Langer besteht eine Pensionszusage durch die Gesellschaft in Form einer leistungsorientierten Pensionszusage. Die Höhe des späteren Ruhegelds ist dabei auf 60 % der rentenfähigen Bezüge begrenzt. Ruhegelder werden gezahlt, wenn das Dienstverhältnis mit oder nach Vollendung einer festen Altersgrenze von 60 Jahren endet oder der Vorstandsvorsitzende vor Erreichen der Altersgrenze aufgrund Krankheit oder Unfall dauernd arbeitsunfähig geworden ist und aus dem Unternehmen ausscheidet. Zudem wird im Falle des Todes des Vorstandsvorsitzenden ein Ruhegeld in Form einer Witwen- und Waisenrente an die Hinterbliebenen gezahlt.
Scheidet der Vorstandsvorsitzende vor Eintritt des Pensionsfalls aus dem Unternehmen aus, ist die Unverfallbarkeit seiner Anwartschaft auf Versorgungsleistung entsprechend den gesetzlichen Regelungen vereinbart. Eine gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorgesehene zeitanteilige Kürzung des Pensionsanspruchs unterbleibt jedoch.
Laufende Rentenzahlungen werden jährlich um mindestens 1 % angepasst.
Zusatzversorgung
Darüber hinaus bietet der HUGO BOSS Konzern den Mitgliedern des Vorstands die Möglichkeit, durch Gehaltsumwandlungen zusätzliche Versorgungsbezüge zu erwerben („Deferred-Compensation-Vereinbarungen“). Diese Zusatzversorgung kann in Form von Ruhestandsbezügen, wahlweise in Form von Berufsunfähigkeitsbezügen und/oder Hinterbliebenenbezügen und/oder in Form einer Kapitalleistung im Todesfall, gewährt werden. Die Versorgungsbezüge werden als monatliche Rente gezahlt, wobei Hinterbliebenenbezüge auch als Einmalkapital gewährt werden können. Die Beiträge aus Gehaltsumwandlungen sind in der Angabe der Gesamtbezüge enthalten. Rückstellungen und Planvermögen werden in gleicher Höhe angesetzt.
|
Mark Langer1 |
Bernd Hake |
Yves Müller |
Ingo Wilts |
||||||||||||||
|
2017 |
2016 |
2017 |
2016 |
2017 |
2016 |
2017 |
2016 |
||||||||||
|
||||||||||||||||||
Dienstzeitaufwand nach IFRS |
584 |
422 |
240 |
220 |
260 |
– |
260 |
260 |
||||||||||
Pensionsrückstellung nach IFRS |
3.935 |
5.005 |
0 |
0 |
0 |
– |
0 |
0 |
||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||
|
Claus-Dietrich Lahrs |
Christoph Auhagen |
Summe |
|||||||||||||||
|
2017 |
2016 |
2017 |
2016 |
2017 |
2016 |
||||||||||||
Dienstzeitaufwand nach IFRS |
– |
134 |
– |
324 |
1.344 |
1.360 |
||||||||||||
Pensionsrückstellung nach IFRS |
– |
0 |
– |
0 |
3.935 |
5.005 |
Leistungen im Fall der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit
Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Anstellungsvertrags (ohne dass ein wichtiger Grund für die Kündigung des Anstellungsvertrags durch die Gesellschaft vorliegt) erhält das jeweilige Vorstandsmitglied eine Abfindung in Höhe der Gesamtbezüge (einschließlich Nebenleistungen) für die Dauer der ursprünglichen Restlaufzeit, höchstens jedoch für die Dauer von 15 Monaten, gerechnet ab Beendigung des Anstellungsvertrages (Abfindungs-Cap). Die Höhe der Gesamtbezüge bestimmt sich für diese Zwecke nach der Gesamtvergütung, die für das letzte volle Geschäftsjahr bezogen wurde, und ggf. nach der voraussichtlichen Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr.
Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Anstellungsvertrags aus einem von dem jeweiligen Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund sehen die Anstellungsverträge keine Abfindungszahlung vor. Für den Fall der regulären Beendigung enthalten die Dienstverträge – mit Ausnahme von Pensionsregelungen – keine Regelungen.
Die Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern enthalten jeweils eine Bestimmung, die dem jeweiligen Vorstandsmitglied bei einem „Change of Control“ (Erwerb von mehr als 30 % der Stimmrechte an der HUGO BOSS AG) ein außerordentliches Kündigungsrecht einräumt und für den Fall, dass es zu einer Kündigung kommt, eine Abfindungszahlung an das jeweilige Vorstandsmitglied vorsieht. Die Höhe der Abfindung entspricht grundsätzlich der für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Anstellungsvertrages zu entrichtenden Abfindung und unterliegt demselben Abfindungs-Cap. Im Übrigen bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern.
Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 nach DRS 17
|
Mark Langer1 |
Bernd Hake |
Yves Müller |
Ingo Wilts |
||||||||||||||
|
2017 |
2016 |
2017 |
2016 |
2017 |
2016 |
2017 |
2016 |
||||||||||
|
||||||||||||||||||
Grundvergütung |
850 |
829 |
550 |
464 |
54 |
– |
650 |
247 |
||||||||||
Nebenleistungen |
30 |
41 |
12 |
17 |
3 |
– |
78 |
4 |
||||||||||
Summe |
880 |
871 |
562 |
481 |
57 |
– |
728 |
251 |
||||||||||
Sondervergütung |
200 |
13 |
140 |
0 |
0 |
– |
0 |
0 |
||||||||||
STI |
720 |
0 |
443 |
0 |
37 |
– |
464 |
113 |
||||||||||
Davon vertraglich fest zugesagt |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
– |
0 |
113 |
||||||||||
Davon variabel |
720 |
0 |
443 |
0 |
37 |
– |
464 |
0 |
||||||||||
Mehrjährige variable Vergütung |
922 |
834 |
576 |
233 |
49 |
– |
549 |
160 |
||||||||||
Davon LTI 2017 – 2019 |
876 |
0 |
576 |
0 |
49 |
– |
549 |
0 |
||||||||||
Davon LTI 2017 – 2019 |
0 |
667 |
0 |
233 |
0 |
– |
0 |
160 |
||||||||||
Davon Mehrjahresbonus 2015 – 2017 |
46 |
0 |
0 |
0 |
0 |
– |
0 |
0 |
||||||||||
Davon Mehrjahresbonus 2014 – 2016 |
0 |
167 |
0 |
0 |
0 |
– |
0 |
0 |
||||||||||
Gesamtvergütung |
2.722 |
1.718 |
1.721 |
714 |
143 |
– |
1.741 |
524 |
||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||
|
Claus-Dietrich Lahrs |
Christoph Auhagen |
Gesamtvergütung |
|||||||||||||||
|
2017 |
2016 |
2017 |
2016 |
2017 |
2016 |
||||||||||||
Grundvergütung |
– |
300 |
– |
333 |
2.104 |
2.174 |
||||||||||||
Nebenleistungen |
– |
9 |
– |
15 |
123 |
87 |
||||||||||||
Summe |
– |
309 |
– |
348 |
2.227 |
2.261 |
||||||||||||
Sondervergütung |
– |
0 |
– |
0 |
340 |
13 |
||||||||||||
STI |
– |
0 |
– |
0 |
1.664 |
113 |
||||||||||||
Davon vertraglich fest zugesagt |
– |
0 |
– |
0 |
0 |
113 |
||||||||||||
Davon variabel |
– |
0 |
– |
0 |
1.664 |
0 |
||||||||||||
Mehrjährige variable Vergütung |
– |
0 |
– |
0 |
2.096 |
1.228 |
||||||||||||
Davon LTI 2017 – 2019 |
– |
0 |
– |
0 |
2.050 |
0 |
||||||||||||
Davon LTI 2016 – 2018 |
– |
0 |
– |
0 |
0 |
1.061 |
||||||||||||
Davon Mehrjahresbonus 2015 – 2017 |
– |
0 |
– |
0 |
46 |
0 |
||||||||||||
Davon Mehrjahresbonus 2014 – 2016 |
– |
0 |
– |
0 |
0 |
167 |
||||||||||||
Gesamtvergütung |
– |
309 |
– |
348 |
6.327 |
3.613 |
Gewährte Zuwendungen für das Geschäftsjahr 2017 nach DCGK
|
Mark Langer1 |
Bernd Hake |
||||||||||||||||
|
2017 |
2017 (Min) |
2017 (Max) |
2016 |
2017 |
2017 (Min) |
2017 (Max) |
2016 |
||||||||||
|
||||||||||||||||||
Festvergütung |
850 |
850 |
850 |
829 |
550 |
550 |
550 |
464 |
||||||||||
Nebenleistungen |
30 |
30 |
30 |
41 |
12 |
12 |
12 |
17 |
||||||||||
Summe |
880 |
880 |
880 |
871 |
562 |
562 |
562 |
481 |
||||||||||
Sondervergütung |
200 |
200 |
200 |
13 |
140 |
140 |
140 |
0 |
||||||||||
Einjährige Vergütung (STI) |
720 |
0 |
975 |
0 |
443 |
0 |
600 |
0 |
||||||||||
Davon vertraglich fest zugesagt |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
||||||||||
Davon variabel |
720 |
0 |
975 |
0 |
443 |
0 |
600 |
0 |
||||||||||
Mehrjährige variable Vergütung |
922 |
0 |
2.700 |
834 |
576 |
0 |
1.184 |
233 |
||||||||||
Davon LTI 2017 – 2019 |
876 |
0 |
1.800 |
0 |
576 |
0 |
1.184 |
0 |
||||||||||
Davon LTI 2016 – 2018 |
0 |
0 |
0 |
667 |
0 |
0 |
0 |
233 |
||||||||||
Davon Mehrjahresbonus 2015 – 2017 |
46 |
0 |
900 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
||||||||||
Davon Mehrjahresbonus 2014 – 2016 |
0 |
0 |
0 |
167 |
0 |
0 |
0 |
0 |
||||||||||
Sonstiges |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
||||||||||
Summe |
2.722 |
1.080 |
4.755 |
1.718 |
1.721 |
702 |
2.486 |
714 |
||||||||||
Abfindung |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
||||||||||
Versorgungsaufwand |
584 |
584 |
584 |
422 |
240 |
240 |
240 |
220 |
||||||||||
Gesamtvergütung |
3.306 |
1.664 |
5.339 |
2.140 |
1.961 |
942 |
2.726 |
934 |
||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||
|
Yves Müller |
Ingo Wilts |
||||||||||||||||
|
2017 |
2017 (Min) |
2017 (Max) |
2016 |
2017 |
2017 (Min) |
2017 (Max) |
2016 |
||||||||||
Festvergütung |
54 |
54 |
54 |
– |
650 |
650 |
650 |
247 |
||||||||||
Nebenleistungen |
3 |
3 |
3 |
– |
78 |
78 |
78 |
4 |
||||||||||
Summe |
57 |
57 |
57 |
– |
728 |
728 |
728 |
251 |
||||||||||
Sondervergütung |
0 |
0 |
0 |
– |
0 |
0 |
0 |
0 |
||||||||||
Einjährige Vergütung (STI) |
37 |
0 |
50 |
– |
464 |
0 |
628 |
113 |
||||||||||
Davon vertraglich fest zugesagt |
0 |
0 |
0 |
– |
0 |
0 |
0 |
113 |
||||||||||
Davon variabel |
37 |
0 |
50 |
– |
464 |
0 |
628 |
0 |
||||||||||
Mehrjährige variable Vergütung |
49 |
0 |
108 |
– |
549 |
0 |
1.128 |
160 |
||||||||||
Davon LTI 2017 – 2019 |
49 |
0 |
108 |
– |
549 |
0 |
1.128 |
0 |
||||||||||
Davon LTI 2016 – 2018 |
0 |
0 |
0 |
– |
0 |
0 |
0 |
160 |
||||||||||
Davon Mehrjahresbonus 2015 – 2017 |
0 |
0 |
0 |
– |
0 |
0 |
0 |
0 |
||||||||||
Davon Mehrjahresbonus 2014 – 2016 |
0 |
0 |
0 |
– |
0 |
0 |
0 |
0 |
||||||||||
Sonstiges |
0 |
0 |
0 |
– |
0 |
0 |
0 |
0 |
||||||||||
Summe |
143 |
57 |
215 |
– |
1.741 |
728 |
2.484 |
524 |
||||||||||
Abfindung |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
||||||||||
Versorgungsaufwand |
260 |
260 |
260 |
– |
260 |
260 |
260 |
260 |
||||||||||
Gesamtvergütung |
403 |
317 |
475 |
– |
2.001 |
988 |
2.744 |
784 |
Zufluss für das Geschäftsjahr 2017 nach DCGK
|
Mark Langer1 |
Bernd Hake |
Yves Müller |
Ingo Wilts |
||||||||||||||
|
2017 |
2016 |
2017 |
2016 |
2017 |
2016 |
2017 |
2016 |
||||||||||
|
||||||||||||||||||
Festvergütung |
850 |
829 |
550 |
464 |
54 |
– |
650 |
247 |
||||||||||
Nebenleistungen |
30 |
41 |
12 |
17 |
3 |
– |
78 |
4 |
||||||||||
Summe |
880 |
871 |
562 |
481 |
57 |
– |
728 |
251 |
||||||||||
Sondervergütung |
200 |
13 |
140 |
0 |
0 |
– |
0 |
0 |
||||||||||
Einjährige variable Vergütung (STI) |
720 |
0 |
443 |
0 |
37 |
– |
464 |
113 |
||||||||||
Davon vertraglich fest zugesagt |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
– |
0 |
113 |
||||||||||
Davon variabel |
720 |
0 |
443 |
0 |
37 |
– |
464 |
0 |
||||||||||
Mehrjährige variable Vergütung |
46 |
167 |
0 |
0 |
0 |
– |
0 |
0 |
||||||||||
Davon LTI 2017 – 2019 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
– |
0 |
0 |
||||||||||
Davon LTI 2016 – 2018 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
– |
0 |
0 |
||||||||||
Davon Mehrjahresbonus 2015 – 2017 |
46 |
0 |
0 |
0 |
0 |
– |
0 |
0 |
||||||||||
Davon Mehrjahresbonus 2014 – 2016 |
0 |
167 |
0 |
0 |
0 |
– |
0 |
0 |
||||||||||
Sonstiges |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
– |
0 |
0 |
||||||||||
Summe |
1.846 |
1.051 |
1.145 |
481 |
94 |
– |
1.192 |
364 |
||||||||||
Abfindung |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
||||||||||
Versorgungsaufwand |
584 |
422 |
240 |
220 |
260 |
– |
260 |
260 |
||||||||||
Gesamtvergütung |
2.430 |
1.473 |
1.385 |
701 |
354 |
– |
1.452 |
624 |
Sonstige Vergütungsbestandteile
Zum 31. Dezember 2017 sind Vorauszahlungen an den Vorstandsvorsitzenden Mark Langer in Höhe von 540 TEUR offen. Diese werden mit der Bonusauszahlung des Geschäftsjahres 2017 verrechnet und endgültig beglichen.
Gesamtvergütung der ehemaligen Mitglieder des Vorstands
Im Geschäftsjahr 2017 sind keine Vorstandsmitglieder ausgeschieden, sodass keine Bonus- oder Abfindungszahlungen an ausgeschiedene Vorstandsmitglieder geleistet wurden.
Vergütung des Aufsichtsrats
Die von der Hauptversammlung festgelegte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in § 12 der Satzung der HUGO BOSS AG geregelt. Die Vergütung orientiert sich an der Unternehmensgröße und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder. Die Vergütung der Aufsichtsräte ist in einen fixen und einen variablen Bestandteil aufgeteilt. Der variable Bestandteil bemisst sich nach der Höhe des Ergebnisses je Aktie im Konzernabschluss. Die Position des Aufsichtsratsvorsitzenden und die seines Stellvertreters sowie die Mitgliedschaft in den Ausschüssen werden bei der Berechnung der Vergütung berücksichtigt. Die fixe und die variable Vergütung werden nach Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das jeweilige abgelaufene Geschäftsjahr entscheidet, ausgezahlt. Mitglieder des Aufsichtsrats, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehört haben, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit eine zeitanteilige Vergütung. Mitgliedern des Aufsichtsrats werden Auslagen, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats entstehen, erstattet. Eine etwaige Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft vergütet, soweit die Mitglieder des Aufsichtsrats berechtigt sind, die Umsatzsteuer der Gesellschaft gesondert in Rechnung zu stellen, und dieses Recht ausüben. Der Aufsichtsrat erhielt für seine Tätigkeit im Jahr 2016 Gesamtbezüge in Höhe von 1.561 TEUR. Für das Jahr 2017 betragen die Gesamtbezüge voraussichtlich 1.493 TEUR. Darin enthalten ist ein variabler Anteil in Höhe von 738 TEUR (2016: 785 TEUR), der sich an der Höhe des voraussichtlichen Ergebnisses je Aktie im Konzernabschluss bemisst.